Europabrücke über die Oder
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Beitragsordnung

Hier finden Sie die Beitragsordnung als Pdf Datei.

Tourist-Information „Oderbruch und Lebuser Land“ e.V.


Beitragsordnung


§ 1 Beitragspflicht

Alle ordentlichen Mitglieder sind verpflichtet einen jährlichen Beitrag zu leisten.
Er ist bis zum 31.03. des laufenden Jahres zu leisten.

Ehrenmitglieder gem. § 5 der Satzung sind beitragsfrei.


§ 2 Beitragshöhe


Die Höhe des Beitrages setzt sich wie folgt zusammen:

a) ordentliche Mitglieder

Vereine, Unternehmen und Institutionen

 

Gemeinnützige Vereine60,00€
Natürliche Personen30,00€
Campingplätze/Reiterhöfe100,00€
Beherbergungsanbieter bis 8 Betten60,00€
Hotel/Motel/Herbergen über 8 Betten150,00€
Gastronomie ohne Beherbergung100,00€
Gastronomie mit Beherbergung150,00€
Sonstige Unternehmen100,00€


b) Stadt Seelow

Der Beitrag wird über einen gesonderten Vertrag geregelt.


c) Amt Seelow-Land

Der Beitrag wird über einen gesonderten Vertrag geregelt.


d) Der Beitrag weiterer Kommunen wird über einen gesonderten Vertrag geregelt.

Diese Beitragsordnung tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung am 30.03.2011 in Kraft.